Covid-19-Maßnahmen im DRK Seniorenzentrum Dillenburg
Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Pflegeeinrichtung,
Aktuell gelten für unsere Pflegeeinrichtungen gesonderte Besuchsregelungen.
In der untenstehenden Tabelle können Sie ablesen, welche Regelungen in der jeweiligen Schutzstufe gelten – die Schutzstufen orientieren sich an der aktuellen Infektionslage im Lahn-Dill-Kreis, der sogenannten 7-Tage-Inzidenz.
Bitte beachten Sie, dass alle Besuche in der Einrichtung angemeldet werden müssen.
Im Anmeldegespräch teilt Ihnen unser Personal gerne mit, in welcher Schutzstufe sich die Einrichtung aktuell befindet und welche Maßnahmen zu treffen sind.
Terminvergabe werktags von 10:00 - 12:00 Uhr, Tel.: 02771 / 26489500
Schutzstufen |
Infektionszahlen der letzten 7 Tage / 100.000 Einwohner |
Maßnahmen |
1. | < 20 |
1. Allgemeine Schutzmaßnahmen (MNS, Hygieneregeln, uw.) 2. Bei Unterschreitung des Mindestabstandes im Bewohnerzimmer tragen die Besucher / Bewohner einen MNS 3. Können die Bewohner keinen MNS tragen, so hat bei Unterschreitung des Mindestabstandes der Besuch eine FFP2-Maske zu tragen. 4. Bei körperlichen Berührungen müssen Besucher und Bewohner vorher und nachher eine gründliche Händedesinfektion durchführen. |
2. | > 20 |
1. Maßnahmen wie unter Schutzstufe 1 2. Besucher tragen Handschuhe und Schutzbrille 3. Generelle Umstellung von MNS auf FFP2-Maske für alle Besucher. |
3. | ab 35 |
1. Maßnahmen wie unter Schutzstufe 1 und 2 2. Unterschreitung des Mindestabstandes bei Besuchen ist nicht mehr erlaubt. 3. Besuche finden in den Besuchsbereichen statt. 4. Ausnahme zu Punkt 3, bei immobilen Bewohnern finden die Besuche im Bewohnerzimmer statt. 5. Anzahl der Besuche wird auf 3 Stück pro Bewohner und Woche für max. 1 Stunde mit max. 2 Besuchern reduziert. 6. Bewohner tragen ggf. Mund-Nasen-Schutz während der Besuchszeit. |
4. | ab 50 |
1. Maßnahmen wie unter Schutzstufe 3 2. Anzahl der Personen pro Besuch wird auf max. 1 Person beschränkt 3. Elektronische Kommunikationsmittel werden von der Einrichtung für die Bewohner vorgehalten. |
5. |
Infektionsgeschehen! Die Einrichtung steht unter Quarantäne bzw. einem durch das Gesundheitsamt angeordneten Besuchsverbot. |
1. Die Einrichtung ist geschlossen. 2. Ein Verlassen der Einrichtung durch die Bewohner ist durch die Quarantäneanordnung etc. untersagt. 3. Maßnahmen werden mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt. 4. Elektronische Kommunikationsmittel werden von der Einrichtung für die Bewohner vorgehalten. |
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Die Möblierung und Ausstattung des DRK Seniorenzentrum Dillenburg wird gefördert von der Deutschen Fernsehlotterie.